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Rechte & Pflichten

Kostenübernahme bei Steuerprüfungen: Wer zahlt was?

Erfahren Sie, wer die Kosten bei Steuerprüfungen trägt und welche Kosten übernommen werden.

Veröffentlicht: 05.03.2024 Lesezeit: 11 Min.
Kostenübernahme bei Steuerprüfungen: Wer zahlt was?

Steuerprüfungen verursachen Kosten. Es ist wichtig zu wissen, wer diese Kosten trägt. Dieser Artikel informiert Sie über die Kostenübernahme bei Steuerprüfungen.

Warum Kostenübernahme wichtig ist

Die Kosten einer Steuerprüfung können erheblich sein: Steuerberaterkosten, Anwaltskosten, Zeitaufwand, etc. Es ist wichtig zu wissen, wer diese Kosten trägt.

1. Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich trägt der Steuerpflichtige die Kosten.

Eigene Kosten

Sie tragen Ihre eigenen Kosten: Steuerberaterkosten, Anwaltskosten, Zeitaufwand, etc. Diese Kosten sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Kosten des Finanzamts

Die Kosten des Finanzamts trägt der Staat. Sie müssen diese Kosten nicht übernehmen.

Steuerprüfungen verursachen Kosten. Es ist wichtig zu wissen, wer diese Kosten trägt. Dieser Artikel informiert Sie über die Kostenübernahme bei Steuerprüfungen.

Warum Kostenübernahme wichtig ist

Die Kosten einer Steuerprüfung können erheblich sein: Steuerberaterkosten, Anwaltskosten, Zeitaufwand, etc. Es ist wichtig zu wissen, wer diese Kosten trägt.

1. Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich trägt der Steuerpflichtige die Kosten.

Eigene Kosten

Sie tragen Ihre eigenen Kosten: Steuerberaterkosten, Anwaltskosten, Zeitaufwand, etc. Diese Kosten sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Kosten des Finanzamts

Die Kosten des Finanzamts trägt der Staat. Sie müssen diese Kosten nicht übernehmen.

2. Erstattungsfähige Kosten

In bestimmten Fällen können Kosten erstattet werden.

Fehler des Finanzamts

Wenn das Finanzamt Fehler macht, können Kosten erstattet werden. Dies ist jedoch selten.

Rechtsmittel

Wenn Sie erfolgreich Rechtsmittel einlegen, können Kosten erstattet werden. Dies hängt vom Einzelfall ab.

3. Steuerliche Behandlung

Kosten können steuerlich relevant sein.

Betriebsausgaben

Steuerberaterkosten und Anwaltskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies reduziert Ihre Steuerlast.

Nicht absetzbar

Manche Kosten sind nicht absetzbar: Zeitaufwand, Fahrtkosten zum Finanzamt, etc.

Fazit

Grundsätzlich trägt der Steuerpflichtige die Kosten einer Prüfung. In bestimmten Fällen können Kosten erstattet werden. Informieren Sie sich über die Kostenübernahme und die steuerliche Behandlung. Mit guter Kenntnis können Sie Kosten optimieren.

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